Harald Thomé hat den Referentenentwurf zur Rechtsvereinfachung im SGB II vom 12.10.2015 am 26. bzw. 27.10.2015 herumgeschickt, worauf Katja Kipping bereits am 28.10.2015 unter der Überschrift "
Arbeitsministerin Nahles knickt ein - Keine Entschärfung von Hartz IV-Sanktionen für junge Menschen" reagiert hatte.
Für die
Einladung zum morgigen NachDenkSeiten-Gesprächskreis in Mainz habe ich mir den
Referentenentwurf (PDF) soeben etwas intensiver angeschaut. So weit wie Katja bin ich mit der Lektüre allerdings gar nicht gekommen, denn schon Seite 2 fesselte meine Aufmerksamkeit. Ich bin kein Mathegenie - aber etwas Offensichtliches drängt sich mir eben auf!!!
Mit einem Blick entnahm ich den vorweggeschickten Bürokraten-Angaben zur überaus simplifiziert angegebenen "Lösung", den - natürlich nicht vorhandenen - "Alternativen", den "Haushaltsausgaben" und dem "Erfüllungsaufwand", dass die vorgeschlagenen Rechtsver
einfachungen den Hartz IV-Komplex in Wirklichkeit
teurer und bürokratisch
aufwändiger machen!!
In der öffentlichen Gesamtbilanz für den Bundeshaushalt, die BA und die Träger der Grundsicherung stehen 164 Millionen Euro Minderausgaben oder geminderter Erfüllungsaufwand pro Jahr auf der einen Seite Mehrausgaben in Höhe von ca. 210 Millionen Euro jährlich auf der anderen Seite entgegen - eine Differenz von
plus 46 Millionen Euro!
Bürger_innen sparen angeblich auch noch 5 Millionen Euro, was den Kohl aber nicht mehr fett macht...
Lustig wird es dann noch einmal bei der Schätzung des sinkenden Erfüllungsaufwands bei den Bürger_innen, der im Wesentlichen - da es sich um Hartz IV-Beziehende handelt - leider
nicht geldwert ist. Dem BMAS zufolge sparen die Bürger_innen "rund 24 Millionen Stunden pro Jahr" an Erfüllungsaufwand ein. - Aber wenn man das auf vernünftige Dimensionen umrechnet, dann bedeutet das
fünfzehntausend Vollzeitstellen, die Bürger_innen derzeit noch
unentgeltlich in den bürokratischen Aufwand einiger randständiger Regelungen des SGB II investieren müssen!
(24 Millionen Personenstunden sind umgerechnet 3 Millionen Personentage oder 150.000 Personenmonate oder schließlich 15.000 Personenjahre, wobei 1 Personenjahr aus 10 Personenmonaten mit je 20 Personentagen à 8 Personenstunden besteht.)
Darf ein Gesetz den bürokratischen Aufwand überhaupt erhöhen, obwohl kein Sachgrund vorliegt?
Ich habe da noch einen gewissen
Edmund Stoiber mit einem
Bürokratievermeidungsgesetz im Ohr...
Kann man diese - jedenfalls in meinen Augen - absurd überhöhten Angaben (sic!) bei der angeblichen Einsparung an Erfüllungsaufwand bei den Bürger_innen irgendwie gegen das BMAS verwenden?