Sanktionspraxis bei Hartz IV in hohem Maße rechtswidrig
Zur Antwort der Bundesregierung auf Katja Kippings Kleine Anfrage
"Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche (über 36%) und Klagen gegen Sanktion (fast 40 %) im Jahr 2015 zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung an dieser Praxis festhält. Eine Rechtsvereinfachung wäre es, sich von einer dermaßen rechtsanfälligen und bürokratischen Praxis zu verabschieden und die Sanktionen endlich abzuschaffen. Bezeichnend ist auch, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage keinerlei konkrete Angaben darüber machen kann, wie mit anderen Möglichkeiten der Leistungskürzungen bei der Grundsicherung in der Praxis verfahren wird. Leistungskürzungen berühren aber das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum. Umso mehr ist die Bundesregierung in der Pflicht, einen Augenmerk darauf zu haben. Unser Standpunkt ist: Grundrechte kürzt man nicht."
Katja Kipping am 08.04.2016
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Antwort der Bundesregierung auf Katjas Kleine Anfrage
Presse
neues deutschland
Ergänzung von Manfred Bartl
Mir bleibt festzuhalten, dass das Hartz IV-Sanktionsregime verfassungswidrig, die Hartz IV-Sanktionspraxis also hochgradig rechtswidrig und die Dunkelziffer unglaublich hoch ist.
Erst während der letzten Tage in der Klinik habe ich jemanden kennengelernt, der trotz chronischer Krankheit nach einer
Totalsanktionierung
nicht vors Sozialgericht gezogen ist (sondern den ablehnenden Widerspruchsbescheid hingenommen hat), obwohl man bei einer
Totalsanktionierung normalerweise nicht nur den Regelbedarf
und die Kosten der Unterkunft verliert, sondern
obendrein auch noch den Krankenversicherungsschutz (zumindest für die letzten beiden von drei Monaten)! Er konnte glücklicherweise einen handhabbaren Deal mit der Krankenversicherung aushandeln, aber wer das - aus welchen Gründen auch immer - nicht kann oder sich nicht leisten kann, ist u.U. am Ende! Dies ist eines verfassungsmäßigen Sozialstaats unwürdig!