* Themen
Schwarzfahren
Zwangsjacke
Weblog
Alltag
Politik
Web
Sibirien
* mehr
Peter Schlemihl
Links
* Freunde
* Links
NachDenkSeiten
DIE LINKE.
Grundeinkommen
junge Welt
Erwerbslosen Forum
Die Überflüssigen
Stephan Geues Machtdebatte
Freitag
Analyse & Kritik
Sozialismus
LabourNet
Blätter für deutsche und internationale Politik
Jungle World
ngo-online
Attac
EXIT! online
World Socialist Website
Net News Global
Linksruck
LinksNet
Zeit-Fragen
Armut und Arbeitslosigkeit
Somlus Welt
Der Schockwellenreiter
RSS-Feed
RSS-Feed so-zi-al
* Letztes Feedback
|
In ver.di organisierte Erwerbsloe wehren sich gegen "Rechtsvereinfachung"
Erklärung der Teilnehmenden der ver.di-Erwerbslosentagung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Die Bundesregierung hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf zum „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) für die parlamentarische Beratung vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist nach neuer Lesart die Entlastung der Jobcenter. Davon sollen, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowohl die SGB II-Leistungsberechtigten als auch die Mitarbeiter*innen in den Jobcentern profitieren. Aus Erwerbslosensicht beinhaltet das vorgelegte Gesetz gravierende Verschärfungen.
Die zentralen Kritikpunkte sind:
- Pauschalierung der Heizkosten
Trotz eines zunehmend angespannten Wohnungsmarktes werden Hürden bei den Wohnkosten mit einer neuen „Gesamtangemessenheitsgrenze“ eingeführt, in der die Miete, Betriebskosten und Heizung enthalten sein sollen. Die ver.di-Erwerbslosen kritisieren die geplante “Gesamtangemessenheitsgrenze“, denn damit wird ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Übernahme der Heizkosten ignoriert.
Wir wollen keine Pauschalierung und weitere Abzüge von der Regelleistung. Bei steigenden Heizkosten und hohen Mietkosten laufen die Betroffenen Gefahr, durch die Nichteinhaltung der Wohnkosten höhere Zuzahlungen aus dem Regelbedarf leisten zu müssen. Das heute schon zu niedrige Existenzminimum wird durch die Nichtübernahme der Wohnkosten indirekt weiter abgesenkt.
- Verschärfung des sogenannten „sozialwidrigen Verhaltens“
Leistungsberechtigte, denen unterstellt wird, sie würden nicht genug tun, um ihre „Hilfebedürftigkeit“ zu beenden oder zu verringern, droht eine Rückzahlungspflicht aller bisherigen Leistungen. Zudemeröffnet man hiermit „was-wäre-wenn“ fiktive Verläufe, die in neue Rechtsunsicherheit und damit zu einem weiteren Anstieg der Sozialgerichtsverfahren führen.
- Vorläufiger Bewilligungsbescheid
Wir kritisieren die Regelung, dass bei einem vorläufigen Bewilligungsbescheid die notwendigen Ausgaben der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit und der entsprechende Erwerbstätigenfreibetrag nicht berücksichtigt werden sollen. Ohne den Abzug von Steuern, Fahrtkosten - bei den Selbstständigen die Betriebsausgaben - und durch die Nichtanrechnung vom Erwerbstätigenfreibetrag fällt die monatliche Regelbedarfsleistung viel geringer aus. Diese Einschränkung betrifft alle „Aufstocker*innen“ und Selbstständige.
Fazit
Wir stellen fest, dass es sich bei dem Änderungsgesetz weder um eine Reform, noch um ein Reförmchen handelt. Hingegen wird mit diesem Gesetzentwurf die Ausweitung der Hartz IV-Sonderrechte im SGB II weiter vorangetrieben.
Die Erwerbslosen in ver.di werden den politischen Druck in der parlamentarische Debatte erhöhen und die Situation der Betroffenen im Hartz IV-System öffentlich machen. Wir erwarten von den politischen Entscheidungsträgern in den Landesparlamenten, im Bundesrat und im Bundestag, dass die vorgenannten Kritikpunkte berücksichtigt werden und somit eine weitere Verschlechterung im SGB II zu Lasten der betroffenen Leistungsempfänger*innen unterbleibt.
|
|
Letzte Einträge: Entschuldigung, Einladung zur Gerichtsverhandlung, Schwarzfahrer-Demo am Donnerstag, Alles Einstellungssache!, Wieder kein Sozialicket!
|
Werbung
bisher 0 Kommentar(e)
TrackBack-URL
|